§ 1 Veranstaltung
Die Landesmeisterschaft Hoopers ist die Spitzenveranstaltung im jeweiligen Sportjahr, ausgetragen nach den Maßgaben der jeweils gültigen PO in den Prüfungsstufen H1, H2, H3. Sie dient zu Ermittlung der Landesmeister Hoopers in den jeweiligen Prüfungsstufen. Ein gemeinsamer Leistungswettbewerb der LV Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein ist möglich. Gleichzeitig ist es ein Qualifikationsturnier zur BSP Hoopers des DVG. Die Landesmeisterschaft Hoopers muss im Qualifikationszeitraum der BSP stattfinden. Sie kann als offenes Turnier stattfinden.
Bewerbungen zur Vergabe der Ausrichtung müssen spätestens sechs Wochen vor der Delegiertentagung beim 1. Vorsitzenden des LV schriftlich eingegangen sein.
Die Veranstaltung wird auf der Delegiertentagung für das Folgejahr per Abstimmung vergeben. Sollte keine Bewerbung vorliegen, bemüht sich der LV um einen Ausrichter und beschließt den Zuschlag per Vorstandsbeschluss:
§ 2 Teilnahmebedingungen und Qualifikation
Die gemeldeten Teilnehmer haben die Anweisungen des PL im Vorfeld und am Veranstaltungstermin zu befolgen. Startberechtigt sind alle HF der teilnehmenden LV.
Dem Meldeschein ist die Kopie der Leistungsurkunde beizufügen, Verspätet eingegangene Meldungen werden nicht berücksichtigt. Der DVG-Meldeschein muss inhaltlich und formal korrekt (per PC) ausgefüllt sein. Meldeschluss ist 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn. Eine Meldung ist ggf. auch über ein Onlinemeldeportal möglich, wenn der Ausrichter diese Möglichkeit anbietet. Die Einhaltung der Meldefrist bleibt davon unberührt.
Jedes Team meldet unter Angabe der erforderlichen Qualifikationen sowie einen Qualifikationszeitraum erworbenen besten 3 Turnierergebnissen (bestehend aus mindestens 2 Einzelläufen) innerhalb von VDH termingeschützten Veranstaltungen,
Die Qualifikation ist erforderlich zum Nachweis der Startberechtigung: die 3 Turnierergebnisse (inklusive Qualifikation) zählen bei der Ermittlung des Landesmeisters in den Klassen H1,H2 und H3 und bei Überschreitung der Teilnehmerzahl als Leistungsprinzip Auswahl Kriterium.
Jugendliche bis zum Vollendeten 18. Lebensjahr können teilnehmen, wenn sie die genannte Qualifikation erbringen. Unter den Jugendlichen wird in jeder Klasse ein Jugend-Landesmeister ermittelt. Sie erhalten bei Qualifikationsnachweis einen Startplatz. Die Vorführung von läufigen Hündinnen erfolgt jeweils am Ende eines Laufes. Die Information über die Läufigkeit muss dem PL zeitnah vor der Veranstaltung gegeben werden.
§ 3 Austragungsmodus
Es werden folgende Disziplinen angeboten, wobei die Vorgaben gem. gültiger PO gelten:
a) H1 b) H2 c) H3
Die Höchstzahl wird auf 60 Teams festgesetzt, die jeweils 2 Läufe absolvieren. Die Startberechtigung erfolgt nach dem Leistungsprinzip.
Die Landesmeisterschaft besteht aus 2 Läufen. In der Reihenfolge wird nur berücksichtigt, wer am Tag des Wettkampfes mindestens einen Lauf mit Werturteil V, SG oder G besteht; Teilnehmer mit Wertnote o.B. fallen aus der Gesamtwertung raus.
Jedes Team meldet mit seinen im Qualifikationszeitraum erworbenen besten 3 Ergebnissen (es zählen je 2 Läufe) innerhalb von VDH termingeschützten Veranstaltungen. Es zählen nur Turnierergebnisse aus der Klasse, für die der Teilnehmer meldet. Die Ergebnisse werden bepunktet und dienen bei Punktgleichheit am Tag der LM der Rangierung:
V 0 10 Punkte
V 5 8 Punkte
SG 10 Fehlerpunkte 6 Punkte
SG 15 Fehlerpunkte 4 Punkte
G 20 Fehlerpunkte 2 Punkte
G 25 Fehlerpunkte 1 Punkt
Entstehen bei der Kombiwertung der Einzelläufe am Veranstaltungstag Doppelplatzierungen, dienen die Punkte der eingereichten 3 besten Turnierergebnisse der Rangierung.
§ 4 Siegerehrung
Es findet bei gemeinsamer Ausrichtung eine getrennte Wertung der Teilnehmer aus dem LV HH, LV MV und dem LV S.-H. statt.
Die Siegerehrung hat entsprechend der Bedeutung der Veranstaltung in einem würdigen Rahmen zu erfolgen. Die Teilnahme an der Siegerehrung ist für alle Teilnehmer mit Hund verpflichtend. Unentschuldigtes Fernbleiben von der Siegerehrung kann zu den zukünftigen Meisterschaften innerhalb des DVG führen Ausnahmegenehmigungen kann im Einzelfall nur der PL erteilen.
§ 5 Prüfungsleitung
Der PL ist der Beauftragte des Landesverbandes des ausrichtenden LV. Sollte der Beauftragte bei dieser Veranstaltung das Amt des PL nicht ausüben können, kann er die Leitung an eine geeignete Person delegieren. Der Fristschutzantrag wird vom Beauftragten gestellt. Der PL ist für die Gesamtorganisation und für alle mit diesem Amt verbundenen Aufgaben verantwortlich.
§ 6 Wertungsrichter
Wertungsrichter für den Ausrichter werden vom Beauftragten/LV beim Beauftragten/DVG beantragt. Der Wertungsrichter erhält eine Erinnerungsgabe.
§ 7 Pflichten des ausrichtenden Vereins
Der ausrichtende MV stimmt alle wesentlichen Fragen in der Vorbereitungsphase der Veranstaltung mit dem PL ab. Angestrebt wird eine harmonische Zusammenarbeit.
Die Teilnehmer und die MV werden in Absprache mit dem PL mit allen veranstaltungs-relevanten Informationen rechtzeitig versorgt. Darüber hinaus ist der Ausrichter für die Herausgabe eines würdigen Plakates verantwortlich. Das Plakat muss auf den Veranstalter (LV S.-H.) hinweisen.
Der Ausrichter erstellt einen Ablaufplan/Zeitplan in Absprache mit dem LV Beauftragten Hoopers. Der Ausrichter hat den LV Beauftragten Hoopers rechtzeitig und laufend über den jeweiligen Stand seiner Vorbereitungen zu unterrichten. Der ausrichtende MV stellt in Absprache mit dem PL ausreichend verantwortungsbewusste Sportfreunde zur Durchführung der Veranstaltung und einen qualifizierten Organisationsleiter sowie ein angemessenes Veranstaltungsgelände bereit.
Er stellt die zur Durchführung des Turniers notwendigen Geräte und Utensilien gem. gültiger PO und weitere technische Geräte wie Hard- und Software zur Durchführung, Abwicklung und Auswertung des Wettkampfs zur Verfügung.
Er sorgt für sanitäre Anlagen und organisiert eine angemessene Bewirtung der Teilnehmer und Gaste. Des Weiteren sorgt er für ausreichende Parkmöglichkeiten für die Zuschauer und einen Hundeführerparkplatz. Der Ausrichter stellt die einmalig zu vergebenden Pokale, die Urkunden, die Startnummern, Siegerpodeste und eine Lautsprecheranlage.
Er sorgt für die Einhaltung aller amtstierärztlichen Bestimmungen. Für jeden teilnehmenden Hund muss ein Impfzeugnis und eine Tollwutschutzimpfung vorgelegt werden. Soweit Veterinärbehörden zusätzliche Auflagen machen, muss zu diesem Zeitpunkt der entsprechende Nachweis erbracht werden. Alle Hunde müssen eindeutig identifizierbar sein und sich einer Unbefangenheitskontrolle unterziehen.
Der Ausrichter ist abgesehen von der sportlichen Durchführung der Veranstaltung grundsätzlich autark.
§ 8 Pflichten des LV
Der LV unterstützt den Ausrichter in allen Belangen. Er hält über den PL ständig Kontakt. Er ist
verantwortlich für den Abschluss aller nötigen Versicherungen (z. B. Haftpflicht).
§ 10 Öffentlichkeitsarbeit
Pressemitteilungen vor und nach der Veranstaltung an die örtliche Presse erfolgen durch den Ausrichter oder nach Absprache mit dem Beauftragten Hoopers. Überörtlich ist der Beauftragten Hoopers zuständig. Ein Bericht über die Veranstaltung im Verbandsorgan wird vom PL gefertigt und über den OfÖ/LV dem Referenten für Öffentlichkeitsarbeit des DVG zugesandt.
§ 11 Verschiedenes
Laut Kostenordnung des DVG ist der LV für die Entschädigung der Teilnehmer an der DVG-BSP zuständig. Der LV setzt einen Mannschaftsführer ein. Der LV zahlt an die qualifizierten Teilnehmer der BSP und an den Mannschaftsführer einen Pauschalbetrag und die entsprechenden Fahrtkosten (siehe Kostenordnung des LV S.-H.).