§ 1 Veranstaltung
Der LV veranstaltet jährlich eine LV-Rally-Obedience-Meisterschaft. Sie ist die Spitzenveranstaltung im jeweiligen Sportjahr, ausgetragen nach den Maßgaben der jeweils gültigen PO in den Prüfungsstufen RO Beginner, RO Senioren, RO Klasse 1, 2 und 3. Sie dient zur Ermittlung der Landesmeister Rally-Obedience in den jeweiligen Prüfungsstufen.
Die Veranstaltung muss im Qualifikationszeitraum der BSP stattfinden. Die LV-Rally-Obedience-Meisterschaft kann als offenes Turnier durchgeführt werden. Sie sollte an einem Tag durchgeführt werden. Bei mehr als 60 Anmeldungen mehr als 100 Anmeldungen gilt das Leistungsprinzip. Bewerbungen zur Vergabe der Ausrichtung müssen spätestens sechs Wochen vor der Delegiertentagung beim 1. Vorsitzenden des LV schriftlich eingereicht werden. Die Veranstaltung wird auf der Delegiertentagung für das Folgejahr per Abstimmung vergeben.
§ 2 Teilnahmebedingungen und Qualifikation
Die LV-Rally-Obedience-Meisterschaft wird in den Prüfungsstufen RO Beginner, RO Senioren, RO Klasse 1, 2 und 3, durchgeführt. Die hierfür erforderliche Qualifikation pro Team (Hund und HF) – mindestens zwei Starts in der jeweiligen Leistungsklasse mit mindestens 70 Punkten und die Mitgliedschaft in einem MV des LV S.-H. – müssen nachgewiesen werden.
Jugendliche bis zum Vollendeten 18. Lebensjahr können teilnehmen, wenn sie die genannte Qualifikation erbringen. Unter den Jugendlichen wird in jeder Klasse ein Jugend-Landesmeister ermittelt. Es muss in der höchsten Klasse gestartet werden, in der die Qualifikation erfolgte.
Bei der Vergabe der Startplätze werden die Bewerber nach dem Leistungsprinzip berücksichtigt. Hierzu zählt die Summe der beiden nachgewiesenen Qualifikationen. Jugendliche, die die Mindestanforderungen in ihrer Leistungsklasse erfüllen, haben generell eine Startberechtigung. Die Höchstzahl an Startern wird auf 60 festgesetzt, 12 pro Leistungsklasse. Offene Startplätze werden in der Reihenfolge RO 3, RO Senioren, RO 2, RO 1, RO Beginner vergeben.
Die Teilnehmer tragen Sportbekleidung. Die Teilnahme an der Siegerehrung ist Pflicht und erfolgt mit Hunden. In Ausnahmefällen kann eine Freistellung beim OfR beantragt werden. Zuwiderhandlungen führen zur Disqualifikation.
Meldeschluss ist vier Wochen vor der Veranstaltung, Parcoursanpassungen sind mit der Meldung spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung beim Veranstalter einzureichen. Der Qualifikationszeitraum beginnt nach der vergangenen LV-Rally-Obedience-Meisterschaft und endet vier Wochen vor der nächsten LV-Rally-Obedience-Meisterschaft. Mit der Meldung ist die Qualifizierung nachzuweisen. Ein Abstieg in eine untere Klasse im Qualifikationszeitraum ist nicht erlaubt.
§ 3 Prüfungsleitung und Leistungsrichter
PL ist der OfR oder eine von ihm eingesetzte geeignete Vertretung. Den Fristschutzantrag stellt der OfR mindestens acht Wochen vor der Veranstaltung.
Wertungsrichter für den Ausrichter werden vom OfR/LV bei dem OfR/DVG beantragt. Die Überprüfung des Austragungsplatzes hat mindestens zehn Tage vor dem Wettkampf durch den OfR zu erfolgen. Der (Die) Wertungsrichter erhalten eine Erinnerungsgabe.
§ 4 Pflichten des ausrichtenden Vereins
Die Sicherstellung der leiblichen Belange und ausreichender sanitärer Anlagen für die Teilnehmer und Zuschauer obliegt dem Ausrichter. Darüber hinaus ist der Ausrichter für eine Starterliste und die Herausgabe eines würdigen Plakates verantwortlich. Das Plakat muss auf den Veranstalter (LV S.-H.) hinweisen und wird als E-Mail an die Vereine verschickt. Die Teilnehmer erhalten eine Starterliste vom Ausrichter.
Die organisatorische Leitung obliegt dem Ausrichter. Seine Aufgaben sind:
• das Versenden der Einladungen an die MV mindestens fünf Wochen vor der Veranstaltung
• die Erstellung von Starterlisten
• das Ausmessen und die Begrenzung des Ringes
• die Bereitstellung einer Lautsprecheranlage und der Arbeitsutensilien (z. B. Schilder, Schilderhalter, Parcours-Nummern, Pylonen, ...etc.)
Der Ausrichter sorgt für die Einhaltung aller amtstierärztlichen Bestimmungen. Für jeden teilnehmenden Hund muss ein Impfzeugnis und eine Tollwutschutzimpfung vorgelegt werden. Soweit Veterinärbehörden zusätzliche Auflagen machen, muss zu diesem Zeitpunkt der entsprechende Nachweis erbracht werden. Alle Hunde müssen eindeutig per Chip identifizierbar sein
§ 5 Pflichten des LV
Der LV unterstützt den Ausrichter in allen Belangen. Er hält über den PL ständig Kontakt. Der LV klärt vor der jeweiligen Veranstaltung die haftungsrechtlichen Fragen und schließt gegebenenfalls eine entsprechende Versicherung für diese Veranstaltung ab (z. B. Haftpflicht).
§ 6 Kostenregelung
Das Meldegeld von 15 Euro muss gezahlt werden, wenn der Teilnehmer sich schriftlich angemeldet und sich bis zum Meldeschluss nicht abgemeldet hat. Das Meldegeld erhält der Ausrichter. Der LV stellt dem Ausrichter einen Zuschuss laut Kostenordnung für die Veranstaltung zur Verfügung. Die Kosten der Veranstaltung (Wertungsrichter, Rosetten, Erinnerungsgaben, ...) zahlt der Ausrichter. Die Kosten des PL trägt der LV.
§ 7 Ehrungen
Die Teilnehmer erhalten Rosetten nach den erzielten Werturteilen:
• Vorzüglich: rote Rosette
• Sehr gut: blaue Rosette
• Gut: gelbe Rosette
• Bestanden: grüne Rosette
• Teilnahme: grüne Rosette
Die Rosetten müssen mit Prüfungsort, Datum und Klasse versehen sein.
§ 8 Öffentlichkeitsarbeit
Pressemitteilungen vor und nach der Veranstaltung an die örtliche Presse erfolgen durch den Ausrichter oder nach Absprache mit dem OfÖ. Überörtlich ist der OfÖ/LV zuständig. Ein Bericht über die Prüfung im Verbandsorgan wird vom PL gefertigt und über den OfÖ/LV dem Referenten für Öffentlichkeitsarbeit des DVG zugesandt.
§ 9 Verschiedenes
Laut Kostenordnung des DVG ist der LV für die Entschädigung der Teilnehmer an der BSP zuständig. Der LV setzt einen Mannschaftsführer ein. Der LV zahlt an die qualifizierten Teilnehmer der BSP und an den Mannschaftsführer einen Pauschalbetrag und die entsprechenden Fahrtkosten (siehe Kostenordnung des LV S.-H.). Für alle weiterführenden Veranstaltungen sind die entsprechenden Verbände zuständig.