§1 Veranstaltung
Die LV-IGP-Meisterschaft, im Folgenden Gebrauchshundmeisterschaft (GHM) genannt, hat den höchsten Stellenwert im IGP-Bereich. Sie fördert und sichert den Fortbestand des Gebrauchshundsports. Finanzielle Gründe zur Übernahme der Veranstaltung sollten im Hintergrund stehen.
Bewerbungen zur Vergabe der Ausrichtung müssen spätestens sechs Wochen vor der Delegiertentagung beim 1. Vorsitzenden des LV schriftlich eingegangen sein. Die Veranstaltung wird auf der Delegiertentagung für das Folgejahr per Abstimmung vergeben. Sollte keine Bewerbung vorliegen, bemüht sich der LV um einen Ausrichter und beschließt den Zuschlag per Vorstandsbeschluss (Arbeitsgemeinschaften sind möglich). MV, die verbindlich einen Sportplatz als Ausrichtungsort anbieten, müssen bevorzugt werden, wenn keine triftigen Gründe gegen den betreffenden MV vorliegen.
Die Veranstaltung findet im Zeitraum vom 01. August bis 30. September statt. In Ausnahmefällen kann der LV einem anderen Termin benennen. Der Ausrichter nennt den Termin mit seiner Bewerbung. An diesem Wochenende werden nur Prüfungen etc. geschützt, für die kein LR aus dem IGP-Bereich eingesetzt werden muss oder für die LR anderer Sparten zur Verfügung stehen.
Die Durchführung der GHM ist flexibel. Die Durchführungsform wird auf Vorschlag des LRO, in Absprache mit dem OfG, im Vorstand beschlossen und rechtzeitig bekannt gegeben. Die GHM ist möglichst der Folgeveranstaltung (BSP) anzupassen.
§ 2 Teilnahmebedingungen und Qualifikation
Hundeführer (HF) und Eigentümer müssen dem LV S.-H. angehören. Ausnahme: Hunde von Diensthund haltenden Behörden oder gleichzusetzenden Organisationen. Der HF muss vor der Qualifikation als HF in der Leistungsurkunde eingetragen sein. Die Qualifikationsprüfungen sind im LV S.-H. unter DVG-LR abzulegen.
Zugelassen sind alle Teams, die sich seit dem ersten Wochenende nach der vergangenen GHM bis zum Meldeschluss (ca. drei Wochen vorher) der nächsten GHM qualifiziert haben. Voraussetzung zur Teilnahme ist eine bestandene Prüfung in der Stufe FCI-IGP-3 mit folgenden Mindestpunktzahlen in den Abteilungen A85 B85 C90=260 Punkten und einer ausgeprägten TSB-Bewertung oder einer Gesamtpunktzahl von 270 Punkten mit ebenfalls ausgeprägter TSB-Bewertung. Die Teilnehmer der BSP (Vorjahr) benötigen keine weitere Qualifikation zur darauffolgenden GHM. Die Teilnehmer der Norddeutschen Mannschaftsmeisterschaft, inklusive des Ersatzteilnehmers, sind ebenfalls jeweils für die nachfolgende GHM qualifiziert.
HF, die sich parallel in einem anderen LV für die BSP melden oder gemeldet haben, verlieren für den LV S.-H. die Startberechtigung. Die Anmeldung erfolgt über das DVG-online-Meldesystem. Die gemeldeten Teilnehmer haben die Anweisungen des Prüfungsleiters (PL) im Vorfeld und am Veranstaltungstermin zu befolgen. Zuwiderhandlungen können zum Veranstaltungsausschluss führen. Die Auslosung der Startreihenfolge findet am ersten Veranstaltungstag statt, so dass alle Teilnehmer zu diesem Termin mit Hund erscheinen müssen. Die Teilnehmer verpflichten sich, an der Siegerehrung mit dem gemeldeten Hund teilzunehmen.
§ 3 Prüfungsleitung
PL der GHM ist der LRO/LV. Er stellt den Fristschutzantrag spätestens acht Wochen vor der GHM. Er kann durch ein Vorstandsmitglied oder einen LR des LV nach Vorstandsbeschluss vertreten werden, wenn nachvollziehbare Gründe vorliegen. Er verliert sein Weisungsrecht gegenüber dem Vertreter nicht, es sei denn er ist Teilnehmer oder als LR eingesetzt.
Die Liste der qualifizierten HF wird zeitgerecht vor dem Meldeschluss veröffentlicht. Der PL ist für die Gesamtorganisation und für alle mit diesem Amt verbundenen Aufgaben verantwortlich. Er bestimmt einen Schriftführer, möglichst aus dem LV-Vorstand. Er gibt die Einladung zur Veranstaltung an die Teilnehmer und die MV so schnell wie möglich nach Meldeschluss heraus. Der PL hat eine graue Hose und einen blauen Blazer zu tragen.
§ 4 Leistungsrichter
Es dürfen bis zu vier LR aus dem DVG eingesetzt werden, wobei zusätzlich ein erfahrener Fährteneinweiser tätig sein soll. Die Berufung der LR erfolgt durch den LRO/DVG auf Vorschlag des LRO/LV. Die Benachrichtigung der LR erfolgt so schnell wie möglich, spätestens zehn Tage vor der GHM. Die LR müssen eine graue Hose und einen blauen Blazer tragen. Sie erhalten eine Erinnerungsgabe.
§ 5 Fährteneinweiser, Fährtenleger, Helfer im Schutzdienst, Ersatzhelfer
Die o. g. Funktionsträger werden vom OfG und dem PL in Absprache mit dem LV-Vorstand berufen. Sie werden, wenn möglich, mit den Einladungen zur Veranstaltung veröffentlicht. Am Veranstaltungsort darf nach dem Meldeschluss mit den nominierten Helfern (und Ersatzhelfern) nicht mehr gearbeitet werden. Ausnahme: Helfer und Teilnehmer gehören dem gleichem MV an und die Veranstaltung findet auf dem Vereinsplatz statt. Der o. g. Personenkreis erhält eine Erinnerungsgabe.
§ 6 Pflichten des ausrichtenden Vereins
Mit der Abgabe der Bewerbung garantiert der Bewerber die Erfüllung des folgenden Kataloges, auch wenn die Forderungen zum Wohle der Hunde über die Bestimmungen der geltenden VDH-Prüfungsordnung (PO) hinausgehen.
Der ausrichtende MV stimmt alle wesentlichen Fragen in der Vorbereitungsphase der Veranstaltung mit dem PL ab. Angestrebt wird eine harmonische Zusammenarbeit.
Die Teilnehmer und die MV werden in Absprache mit dem PL mit allen veranstaltungsrelevanten Informationen rechtzeitig versorgt. Darüber hinaus ist der Ausrichter für eine Starterliste und die Herausgabe eines würdigen Plakates verantwortlich. Das Plakat muss auf den Veranstalter (LV S.-H.) hinweisen und wird als E-Mail an die Vereine verschickt. Die Teilnehmer erhalten eine Starterliste vom Ausrichter.
Der Ausrichter garantiert ein geeignetes Fährtengelände mit fährtenfähigem Untergrund, das im Jahr vor der Veranstaltung im vorgesehenen Veranstaltungszeitraum vom LRO/LV eingesehen werden kann. Klassische Stoppelfelder sind nicht zugelassen. Im Fährtengelände sorgt der Ausrichter für eine angemessene Logistik und gewährleistet permanent den Besuch der Fährtenarbeit durch entsprechende Beschilderung und Einweisungsmaßnahmen. Das Fährtengelände muss durch Absprachen mit allen Nutzungsberechtigten gesichert sein.
Der Ausrichter garantiert für ein gepflegtes, kurz geschnittenes Vorführgelände für die Abteilungen B und C. Er ist für den ordnungsgemäßen Zustand aller vorgeschriebenen Geräte verantwortlich. Die Hürde und Kletterwand müssen handelsüblich und somit in der Höhe verstellbar sein. Findet die Veranstaltung auf einem Vereinsplatz statt, so müssen diese Geräte mindestens mit dem Zeitpunkt des Meldeschlusses zu Übungszwecken zur Verfügung stehen. Der Standort der Verstecke muss den Bestimmungen entsprechen. Er stellt in Absprache mit dem PL ausreichend verantwortungsbewusste Sportfreunde zur Durchführung der Veranstaltung und sorgt für sanitäre Anlagen und nach Möglichkeit für ausreichend überdachte Sitzplätze. Des Weiteren sorgt er für ausreichende Parkmöglichkeiten für Zuschauer und falls möglich einen räumlich getrennten Hundeführerparkplatz, möglichst im Schatten.
Der Ausrichter stellt die Fährtenschilder, Pistole und Munition, Bringhölzer, Hilfsmittel zur Markierung (Spray oder Ähnliches) eine Ergebnistafel, Siegerpodeste und eine zuverlässige Lautsprecheranlage. Er stellt zwei Probehunde im Schutzdienst und ggf. Hunde zum Gegenführen in der Abteilung B. Unmittelbar an der Vorführfläche (Abteilungen B und C) ist ein überdachter Platz für die Prüfungsleitung einzurichten (z. B. Zelt). Für die Siegerehrung ist eine musikalische Untermalung vorzuhalten.
Die Benutzung eines Stadions muss vertraglich gesichert sein. Tageskonzessionen müssen vorliegen. Der Ausrichter sorgt für die Einhaltung aller amtstierärztlichen Bestimmungen. Der Ausrichter ist abgesehen von der sportlichen Durchführung der Veranstaltung grundsätzlich autark.
§ 7 Pflichten des LV
Der LV unterstützt den Ausrichter in allen Belangen. Er hält über den PL ständig Kontakt. Der LV ist zuständig für die Beschaffung der Ehrenpreise und Urkunden, der Startnummern, der Fährtengegenstände, der ordnungsgemäßen Schutzbekleidung und Ärmel in Absprache mit den eingesetzten Helfern im Schutzdienst. Die Schutzdiensthelfer erhalten die Kosten für einen Schutzarmbezug. Er ist verantwortlich für den Abschluss aller nötigen Versicherungen (z. B. Haftpflicht).
§ 8 Kostenregelungen
Die Meldegebühr erhält der LV.
• Der 1. Vorsitzende und der Kassenwart erhalten vom LV Fahrtkosten und eine angemessene Verpflegung.
• Die LR, der PL und der Fährteneinweiser erhalten vom LV die anfallenden Tagessätze, Fahrtkosten, ggf. Übernachtungsentschädigungen und eine angemessene Verpflegung.
• Der Schriftführer, die Schutzdiensthelfer und Fährtenleger erhalten vom LV Fahrkosten und eine angemessene Verpflegung.
• Die Teilnehmer und alle an der Veranstaltung verantwortlich beteiligten Personen haben freien Eintritt zu allen Veranstaltungen, die mit der GHM in Verbindung stehen. Dies gilt auch für alle DVG-LR.
§ 9 Öffentlichkeitsarbeit
Pressemitteilungen vor und nach der Veranstaltung an die örtliche Presse erfolgen durch den Ausrichter oder nach Absprache mit dem OfÖ. Überörtlich ist der OfÖ/LV zuständig. Ein Bericht über die Veranstaltung im Verbandsorgan wird vom PL gefertigt und über den OfÖ/LV dem Referenten für Öffentlichkeitsarbeit des DVG zugesandt.
§ 10 Verschiedenes
Laut Kostenordnung des DVG ist der LV für die Entschädigung der Teilnehmer an der BSP zuständig. Der LV setzt mindestens einen Mannschaftsführer (bei mehr als einem Teilnehmer zwei Mannschaftsführer) ein. Der LV zahlt an die qualifizierten Teilnehmer der BSP und an den (die) Mannschaftsführer einen Pauschalbetrag und die entsprechenden Fahrtkosten (siehe Kostenordnung des LV S.-H.). Für alle weiterführenden Veranstaltungen sind die entsprechenden Verbände zuständig.