Wir möchten alle Hundesportler auf folgende Regeln hinweisen:
Auszug aus der Landesverordnung:
Vom 1. November 2020
§ 11
Sport
(1) Die Sportausübung innerhalb und außerhalb von Sportanlagen ist nur allein,
gemeinsam mit im selben Haushalt lebenden Personen oder einer anderen Person
gestattet. Soweit der Sport in Sportanlagen ausgeübt wird, haben Zuschauerinnen und
Zuschauer keinen Zutritt.