Hier eine aktuelle Info zur Durchführung von Gebrauchshundprüfungen im LV Schleswig-Holstein:
Für Prüfungen im Gebrauchshundsport gilt grundsätzlich die aktuelle Prüfungsordnung, es gibt keine Änderungen der Prüfungsoednung!
Abweichungen sind nur auf Grund von gesetzlichen Anordnungen, und auch nur in dem von der FCI vorgegebenen Rahmen zulässig.
Fallen Anordnungen weg, ist zur Prüfungsordnung zurückzukehren.
D.h. konkret die Ergänzung zur PO gilt ab sofort im LV Schleswig-Holstein nicht mehr, da die Vorschriften gelockert wurden!
Link zur entsprechenden Verordnung: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/FAQ/Dossier/Sport.html